Kfz-Schadengutachten
Unfallgutachten
Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung. Freie und unabhängige Kfz-Gutachter können wertvolle Hinweise für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geben.
Egal ob Verkehrsunfall, Wildschaden, Vandalismus oder Elementarschäden: ich ermittele korrekt, zuverlässig und unabhängig alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung im Sinne der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung benötigten Daten und Fakten.
Freie Wahl des Sachverständigen
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstelle ich als Sachverständiger schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Sie sind Unfallgeschädigter
Als Geschädigte/r haben Sie bei Haftpflichtschäden die freie Wahl des Sachverständigen!
Die Kosten des Gutachtens trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Unfallgeschädigte haben zudem das Recht, zu Lasten des Unfallverursachers einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen.
Sie sind Unfallverursacher
Auch als Unfallverursacher ist ein Schadengutachten empfehlenswert. Kontaktieren Sie zunächst Ihre Versicherung. Diese ist für die Regulierung des Schadens weisungsbefugt.